"Ohne Gentechnik" meint künftig "mit ein bisschen Gentechnik"
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) kritisiert, dass Lebensmittel, die den klaren und uneingeschränkten Werbehinweis "ohne Gentechnik" tragen, künftig trotz entgegenstehender Verbrauchererwartung "mit ein bisschen Gentechnik" hergestellt sein dürfen. Dies führt nach Auffassung der Lebensmittelwirtschaft zwangsläufig zu einer Irreführung der Verbraucher, die die Glaubwürdigkeit der mit diesem Hinweis werbenden Unternehmen erheblich beschädigt und die Verwendbarkeit dieser Werbeaussage in der Praxis deutlich einschränken wird.
Verbraucher können nach der Neuregelung nicht mehr sicher sein, dass ein Lebensmittel, das mit dem klaren und einschränkungslosen Werbehinweis "ohne Gentechnik" angeboten wird, in Bezug auf die verwendeten Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme, Vitamine oder Futtermittelzusatzstoffe tatsächlich ohne Gentechnik hergestellt wurde. So soll die Werbeaussage "ohne Gentechnik" dann genutzt werden können, wenn bei tierischen Produkten keine gentechnisch veränderten Pflanzen für die Tierfütterung verwendet werden; der Einsatz gentechnisch veränderter Zusatzstoffe in den Futtermitteln soll dagegen der Werbeaussage "ohne Gentechnik" nicht mehr entgegenstehen. Darüber hinaus soll bei fehlender Alternative auch bei der Herstellung von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder Vitamine zurückgegriffen werden können, ohne den Verbraucher auf dem Etikett darauf hinzuweisen.
Der BLL hatte in den parlamentarischen Beratungen mehrfach darauf hingewiesen, dass es den Verbrauchern nicht vermittelbar sein wird, dass sie beim Kauf eines Lebensmittels mit dem prominenten Hinweis "ohne Gentechnik" ein Produkt erwerben, das über den Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen, Enzymen oder Zusatzstoffen vom Hersteller bewusst und zielgerichtet mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurde. Die Lebensmittelwirtschaft hatte deshalb vorgeschlagen, den Werbehinweis so abzuändern, dass er mit den eingeschränkten Anforderungen und damit mit der Erwartung der Verbraucher in Einklang steht. Dies hätte eine Bezugnahme auf die Nichtverwendung gentechnisch veränderter Futterpflanzen vorausgesetzt.
Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
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