Der BPI kritisiert die restriktiven Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes als einseitige Sparpolitik, die ohne eingreifende Reformen weder Effizienz noch Innovationskraft ausreichend fördert. Die Verschärfung von Preis-Mengen-Regelungen, die Einführung verpflichtender Rabattverträge und erhöhte Herstellerabschläge gefährden Investitionen und Wertschöpfung gemäß BASYS-Gutachten. Als konstruktiven Ausweg präsentiert der Verband das Konzept „Gute Gesundheit 2030“ mit vier Handlungsfeldern zur Stärkung der Prävention, Forschung, Digitalisierung und langfristigen Finanzierungsstabilität. Sie benötigt Abstimmung mit Kostenträgern und klar definierte Zeitpläne.
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Spargesetz fordert Abbau statt Reform von Abläufen und Finanzierung
Aktuelle Gesetzgebung senkt Beiträge kurzfristig, attackiert laut BPI gleichzeitig die Innovationskraft, indem sie die Pharmaindustrie durch zusätzliche Abschläge und Mengenregeln belastet, ohne interne Abläufe zu analysieren. Oliver Kirst sieht das Kernproblem nicht in fehlenden Mitteln, sondern in suboptimalen Prozessen und überholten Strukturen. Ein reines Sparpaket löse keine bestehenden Unwirtschaftlichkeiten. Stattdessen müsse eine tiefgreifende Restrukturierung der Organisation, der Finanzierungspfade und der Qualitätsstandards erfolgen, um Effizienz und Wirtschaftlichkeit nachhaltig zu steigern deutlich.
Fokus auf kurzfristige Einsparungen statt nachhaltige Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen
Durch 35 preis- und absatzbezogene Instrumente erhöht das Gesetz den Kostendruck auf Arzneimittelhersteller. Verpflichtende Rabattverträge für Patentarzneimittel und erhöhte Herstellerabschläge von sieben auf 15,5 Prozent belasten die finanziellen Spielräume. Auch höhere Abschläge bei Impfstoffen und eine verbindliche Preis-Mengen-Regelung setzen klare Abgabebeschränkungen fest. Statt jedoch auf Prozessoptimierung und langfristige Effizienzsteigerung zu setzen, liegt der Fokus eindeutig auf kurzfristigen Einsparungen ohne nachhaltige Wertschöpfungsgarantie und gefährdet dadurch wesentlich Innovationskapazitäten im In- und Ausland.
Negative Hebelwirkung von Zwangsrabatten bedroht Innovationsstandort Deutschland nachhaltig deutlich
Die Einführung verpflichtender Zwangsrabatte führt laut BASYS-Analyse zu einem volkswirtschaftlichen Rückgang: Statt eines Euro Einsparung entstehen 3,80 Euro Wertschöpfungsverlust. Betroffen sind Pharmahersteller, Forschungslabore und Zulieferketten, die auf konstante Investitionen angewiesen sind. Dadurch sinken Forschungsetats, werden Projekte gestoppt und Personal reduziert. Dieser Trend gefährdet die Entwicklung innovativer Arzneimittel, schwächt die Wettbewerbsposition deutscher Firmen im globalen Markt und beeinträchtigt letztlich die Patientenversorgung. Investitionen in Technologien sinken, Forschungskapazitäten schrumpfen und Abläufe werden umgestellt.
Finanzkommission Gesundheit entwickelt konkrete Strukturreformen für Gute Gesundheit 2030
Das im Dialog zwischen BPI und etlichen Gesundheitspartnern entwickelte Konzept „Gute Gesundheit 2030“ skizziert vier richtungsweisende Handlungsfelder: systematische Präventionsprogramme zur Vorbeugung chronischer Erkrankungen, fokussierte Förderinstrumente für innovative Arzneien, erweiterte Digitalisierung zur Prozessvereinfachung sowie eine nachhaltige, solide Budgetstruktur. Im Zuge dessen hat die 2024 eingesetzte Finanzkommission Gesundheit den Auftrag, mit klaren, messbaren und ambitionierten Zielvorgaben auf Basis dieser Leitlinien detaillierte Vorschläge für eine effektive und zukunftsorientierte Neugestaltung des deutschen Gesundheitssystems auszuarbeiten.
Mit der Einführung erweiterter Herstellerabschläge, verpflichtender Rabattverträge und rigider Preis-Mengen-Obergrenzen verfolgt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorrangig kurzfristige Konsolidierungsziele. BASYS-Gutachten weisen darauf hin, dass jeder Euro Zwangsrabatt eine volkswirtschaftliche Wertschöpfungsverringerung von rund 3,80 Euro nach sich zieht, was langfristig Innovationsfinanzierung und Arbeitsplatzbestand bedroht. Als nachhaltige Alternative plädiert der BPI für eine tiefgehende Strukturreform nach dem „Gute Gesundheit 2030“-Ansatz mit Fokus auf Effizienz, Digitalisierung und Förderinstrumente. gezieltes Präventionsmanagement, sektorenübergreifende Steuerung und nachhaltige langfristige Finanzierungspläne.

