In einer bemerkenswerten Entwicklung hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) gestärkt, indem er 19 hochqualifizierte Expertinnen und Experten berufen hat. Diese Berufungen markieren einen Meilenstein, da es erstmals seit der Erweiterung der ZKBS im Jahr 2008 gelungen ist, eine repräsentative Zusammensetzung aller gesellschaftlichen Gruppen herzustellen. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass auch zwei Fachleute für den Naturschutzbereich in die Kommission aufgenommen wurden, was auf ein verstärktes Engagement für den Schutz der Natur hinweist. Die Berufungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Interessen aller relevanten Akteure angemessen berücksichtigt werden. Die bevorstehende Sitzung der ZKBS am 4. Juli wird eine bedeutende Gelegenheit bieten, um über biologische Sicherheitsfragen zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.
ZKBS erhält erstmalig umfassende Vertretung aller gesellschaftlichen Gruppen
Seit mehr als drei Jahrzehnten ist die Zentralstelle für die Kontrolle von Biologischen Sicherheit (ZKBS) damit beauftragt, die potenziellen Risiken gentechnisch veränderter Organismen gemäß den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes zu untersuchen. Als renommiertes Expertengremium unterstützt sie die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Fragen im Bereich der Gentechnik, einschließlich laufender Verwaltungsverfahren. Die ZKBS wird weiterhin von Prof. Dr. Dr. med. vet. Thomas W. Vahlenkamp geleitet, dem Direktor des Instituts für Virologie an der Universität Leipzig. Die Mitglieder des Gremiums werden für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt und haben die Möglichkeit, erneut berufen zu werden.
Die Zusammensetzung, die sich aus dem Gentechnikgesetz und der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit ergibt, besteht aus einem spezifischen genetischen Code, der gezielt verändert wurde, um bestimmte Eigenschaften oder Merkmale in Organismen einzuführen oder zu modifizieren. Dieser Prozess erfolgt innerhalb eines rechtlichen Rahmens, der strenge Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt.
- Zwölf Fachleute decken ein breites Spektrum an Kompetenzen ab, darunter Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik.
- In dieser Zusammensetzung finden sich Vertreter aus verschiedenen Sektoren, darunter Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz, Verbraucherschutz und forschungsfördernde Organisationen. Jeder Experte hat eine fundierte Ausbildung und langjährige Berufserfahrung in seinem jeweiligen Bereich, wodurch ein breites Spektrum an Fachwissen und Fachkenntnissen abgedeckt wird.
- Die Organisation hat sich dazu entschieden, für jedes Mitglied eine Stellvertretung einzusetzen. Dadurch wird sichergestellt, dass jederzeit eine Ansprechperson vorhanden ist und keine Vakanz entsteht. Diese Stellvertretung kann bei Bedarf die Funktionen des Mitglieds übernehmen und somit einen reibungslosen Ablauf der Arbeitsprozesse gewährleisten. Dieses Vorgehen unterstützt die Kontinuität und Effizienz der Organisation.
- Um die Kompetenz und Vielfalt des Gremiums zu erweitern, besteht die Möglichkeit, bei Bedarf bis zu zwei Sachverständige als stellvertretende Mitglieder einzubeziehen. Durch ihre Expertise tragen sie zur fundierten Beratung und Entscheidungsfindung in speziellen Fachbereichen bei.
Im Gentechnikgesetz wird zwischen zwei Gruppen von Experten unterschieden: Sachverständige und sachkundige Personen. Sachverständige müssen über umfangreiche Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet verfügen, vorzugsweise mit internationalem Hintergrund. Diese Experten werden vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass sie über das erforderliche Fachwissen und die nötige Expertise verfügen. Sachkundige Personen hingegen vertreten gesellschaftliche Bereiche und ihre Berufung erfolgt auf der Grundlage von Vorschlägen aus diesen Bereichen. Dadurch wird gewährleistet, dass verschiedene Interessengruppen und Perspektiven bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Gentechnik angemessen berücksichtigt werden.
Verantwortung für die biologische Sicherheit: Die Zentrale Kommission im Fokus
Im Rahmen des Gentechnikgesetzes hat die Zentralstelle für die Biologische Sicherheit (ZKBS) klare Zuständigkeiten und Aufgaben. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die Risikobewertung von Mikroorganismen zu regeln, die in gentechnischen Arbeiten als Spender- oder Empfängerorganismen zum Einsatz kommen. Dabei wird untersucht, welche möglichen Gefahren von diesen Organismen ausgehen und wie sich diese auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken können. Darüber hinaus kümmert sich die ZKBS um die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten, bei der bewertet wird, wie sicher der Umgang mit gentechnischen Verfahren und Organismen ist. Auch die Risikobewertung sicherheitstechnischer Maßnahmen und gentechnischer Anlagen gehört zu den Aufgaben der ZKBS. Hierbei werden die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen und Anlagen auf ihre Effektivität und ihre potenziellen Risiken hin überprüft.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder für das Inverkehrbringen von GVO, die nicht als Lebens- oder Futtermittel dienen, kommt der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) eine wichtige Aufgabe zu. Sie bewertet die potenziellen Risiken, die mit solchen Organismen verbunden sind, und gibt darauf basierend konkrete Empfehlungen zur Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Menschen, Tiere, Pflanzen als auch die Umwelt vor möglichen Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen geschützt werden.
Die Zentralstelle für die Sicherheit in der Biotechnologie (ZKBS) ist eine Institution, die im Auftrag der Länder und der Bundesregierung mit der Prüfung und Bewertung von sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit Gentechnik betraut ist. Dabei geht es vor allem darum, potenzielle Risiken und Auswirkungen von gentechnischen Arbeiten auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden in Form von allgemeinen Stellungnahmen veröffentlicht, die im Bundesanzeiger zugänglich sind. Dadurch wird eine umfassende und transparente Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit geschaffen, die es ermöglicht, sich über die Risiken und Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Gentechnik zu informieren.